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   BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12   

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https://dejure.org/2012,45941
BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12 (https://dejure.org/2012,45941)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12 (https://dejure.org/2012,45941)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2012 - 1 BvR 1809/12 (https://dejure.org/2012,45941)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 66 Abs 18a S 2 EEG 2009 vom 17.08.2012, Art 1 EERechtÄndG
    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an hinreichende Substantiierung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde - hier: Einschränkung der Förderung von Photovoltaikanlagen gem § 66 Abs 18a S 2 EEG 2009 idF vom 17.08.2012 - unzureichende Darlegung des einfachrechtlichen ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 66 Abs 18a S 2 EEG 2009 vom 17.08.2012, Art 1 EERechtÄndG
    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an hinreichende Substantiierung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde - hier: Einschränkung der Förderung von Photovoltaikanlagen gem § 66 Abs 18a S 2 EEG 2009 idF vom 17.08.2012 - unzureichende Darlegung des einfachrechtlichen ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen den eingefügten § 66 Abs. 18a S. 2 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG)

  • Clearingstelle EEG

    EEG 2012 § 66; GG
    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung aus § 66 Abs. 18a S. 2 EEG 2012

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zur Verfassungsmäßigkeit des § 66 Abs. 18a Satz 2 EEG 2012

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an hinreichende Substantiierung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde - hier: Einschränkung der Förderung von Photovoltaikanlagen gem § 66 Abs 18a S 2 EEG 2009 idF vom 17.08.2012 - unzureichende Darlegung des einfachrechtlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG § 66 Abs. 18a S. 2; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Verfassungsbeschwerde gegen den eingefügten § 66 Abs. 18a S. 2 des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien ( Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG )

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Beschwerdeführer muss Möglichkeit einer eigenen unmittelbaren Betroffenheit ausreichend substantiieren

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12
    Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12
    Die bloße Behauptung oder Versicherung des Beschwerdeführers reicht dazu nicht aus (vgl. BVerfGE 83, 162 ; siehe auch als Frage der Begründetheit in BVerfGE 84, 90 ; 85, 117 ).
  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12
    Der Beschwerdeführer muss darlegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (vgl. BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12
    Zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gehört auch, dass der Beschwerdeführer seine gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit ausreichend substantiiert (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 79, 1 ).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12
    Die bloße Behauptung oder Versicherung des Beschwerdeführers reicht dazu nicht aus (vgl. BVerfGE 83, 162 ; siehe auch als Frage der Begründetheit in BVerfGE 84, 90 ; 85, 117 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12
    Zur Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gehört auch, dass der Beschwerdeführer seine gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit ausreichend substantiiert (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 79, 1 ).
  • BVerfG, 23.09.2010 - 1 BvQ 28/10

    Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2012 - 1 BvR 1809/12
    Dies erlangt umso mehr Bedeutung, als das Bundesverfassungsgericht bereits mit der Frage befasst war, ob und inwieweit erst der Beschluss über den Bebauungsplan im Rahmen der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz eine verlässliche Grundlage für Investitionen und in Folge dessen für berechtigtes Vertrauen bietet (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. September 2010 - 1 BvQ 28/10 - NVwZ-RR 2010, S. 905 ).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10

    Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1425/90

    Versagung der Auslagenerstattung trotz Begründetheit der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 03.06.2013 - 1 BvR 131/13

    Nichtannahmebeschluss: Sozialversicherungspflicht von Teilnehmern an dualen

    Zur hinreichenden Begründung einer Verfassungsbeschwerde gehört auch, dass der Beschwerdeführer seine gegenwärtige und unmittelbare Betroffenheit ausreichend substantiiert (vgl. BVerfGE 40, 141 ; 79, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2012 - 1 BvR 1809/12, juris, Rn. 5).

    Die bloße Behauptung oder Versicherung des Beschwerdeführers reicht dazu nicht aus (vgl. BVerfGE 83, 162 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2012 - 1 BvR 1809/12 -, a.a.O., Rn. 5).

  • BVerfG, 12.12.2023 - 1 BvR 75/22

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend Entscheidungen über die Gewährung

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, so muss sie sich mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2012 - 1 BvR 1809/12 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 05.08.2022 - 1 BvR 2329/21

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen abgelehnten Wiederaufnahmeantrag

    Richtet sie sich gegen ein Gesetz, so muss sie sich mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2012 - 1 BvR 1809/12 -, Rn. 5).
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